Bei geringen Mängeln
kann die kurzzeitige Abweichung von den
Vorschriften hingenommen werden. Eine Nachprüfung
ist nicht erforderlich,
wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu
erwarten ist. Erhebliche
Mängel führen zu einer Nachprüfung. Die endgültige
Entscheidung, ob eine
Plakette zugeteilt werden kann, liegt im
pflichtgemäßen Ermessen des
Prüfingenieurs", so der Original-Wortlaut vom TÜV.
Damit wird klar, dass
die Checkliste nur ein Anhaltspunkt für eine
Mangeleinstufung sein kann.
Grundsätzlich ist der Fahrer und Halter für die
Beseitigung aller Mängel
verantwortlich.
Checkliste als PDF-Dokument
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